Presseinformation 05/2006
Europäische Vogelschutzgebiete für den Uhu in Deutschland
EGE wendet sich an Europäische Kommission
Der Uhu ist eine der im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten, für welche die Mitgliedsstaaten - in Deutschland die Bundesländer - die für die Erhaltung dieser Arten "zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete" zu Schutzgebieten erklären und als solche der Europäischen Kommission melden müssen. Die zu schützenden Gebiete müssen das langfristige Überleben anpassungsfähiger und hierfür ausreichend genetisch variabler Populationen sicherstellen. Sachverständige empfehlen hierzu mehr als 60 %, mindestens aber 20 % des Brutbestandes des Uhus in Europäischen Vogelschutzgebieten zu schützen.
Die EGE hat geprüft, inwieweit die Bundesländer dieser Verpflichtung nachgekommen sind. Hier die wichtigsten Ergebnisse:
- Zurzeit ist etwa ein Fünftel des Uhubestandes in Deutschland in EG-Vogelschutzgebieten enthalten. Dies entspricht zwar rechnerisch dem Anteil, der nach Auffassung von Sachverständigen zwingend in EG-Vogelschutzgebieten geschützt sein sollte. Der Anteil liegt aber bei weitem unter den empfohlenen mehr als 60%.
- In fünf bis sieben Ländern liegt der Anteil sogar unter 20%. Darunter sind Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland, die für den Schutz des Uhus in Deutschland aufgrund der Bestandshöhe oder ihrer geografischen Lage eine besondere Verantwortung tragen.
- In vielen Fällen ist fraglich, ob es sich bei den ausgewählten Gebieten um die zum Schutz des Uhus "zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete" handelt. Zumeist haben die Länder der EGE nämlich unterschiedslos alle Uhus mitgeteilt, die in EG-Vogelschutzgebieten vorkommen. Verlangt ist aber der Schutz der für die jeweilige Vogelart "zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete". So gesehen dürfte der Mindestanteil von 20% deutschlandweit verfehlt werden.
- In welchem Umfang die gemeldeten EG-Vogelschutzgebiete nicht nur die Bruthabitate, sondern auch die Nahrungshabitate der Uhus einschließen, geht aus den Angaben der Länder nicht hervor. Die EGE schätzt auf Stichproben gestützt, dass die Nahrungshabitate überwiegend nicht in die Gebietsmeldung einbezogen wurden.
- Ebenso fehlen verlässlich Angaben, inwieweit die gemeldeten Gebiete tatsächlich ausreichend vor einer Verschlechterung geschützt sind. In vielen Fällen fehlen Schutzgebietsverordnungen oder die bisherigen sind unzureichend oder eine Unterschutzstellung ist gar nicht beabsichtigt, so dass viele der Gebiete den ihnen zugedachten Schutz nicht entfalten. Die EGE hat den nach Bundesländern differenzierten ausführlichen Untersuchungsbericht an die Europäische Kommission geleitet mit der Bitte, die Ergebnisse in das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzubeziehen.
Neun von sechzehn Bundesländer müssen nach dem letzten begründeten Mahnschreiben der Kommission vom 10. April 2006 schleunigst größere und weitere Europäische Vogelschutzgebiete einrichten und an Brüssel melden - darunter auch solche für den Uhu, wollen sie die Verurteilung des Europäischen Gerichtshofes und die Zahlung empfindlicher Strafgelder noch abwenden.
In Niedersachsen z. B. leben zwar 80 Uhupaare, das Land hat zum Schutz des Uhus aber kein einziges Europäisches Vogelschutzgebiet eingerichtet. Nur wenig besser ist die Lage im Saarland und in Nordrhein-Westfalen. Noch vor wenigen Monaten hatten die Umweltminister Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens die EGE auf Anfrage wissen lassen, die Einrichtung weiterer Schutzgebiete für den Uhu sei nicht nötig oder auch gar nicht möglich. Immerhin das Saarland teilte Anfang 2006 mit, von den 16 Uhupaaren des Landes drei in Europäischen Vogelschutzgebieten schützen zu wollen.
Wenngleich derzeit in Deutschland mehr als tausend Uhupaare leben, sind dies deutlich weniger Brutpaare als für die langfristige Sicherung der genetischen Vielfalt der Art benötigt werden. Zudem gibt es in einigen Bundesländern Hinweise auf eine für eine dauerhafte Bestandserhaltung unzureichende Reproduktion. Dies zeige, so EGE-Geschäftsführer Wilhelm Bergerhausen, wie wichtig Schutzgebiete für den Uhu seien. Die Hauptgefährdungsursachen wirkten vielerorts fort (z. B. Verluste durch Stromschlag an Mittelspannungs- und Bahn-Oberleitungen, kollisionsbedingte Verluste im Straßen- und Schienenverkehr, störungsbedingte Verluste am Brutplatz) oder neue Gefährdungen träten hinzu (z. B. das Vordringen von Windenergieanlagen in Uhulebensräume mit der Gefahr kollisionsbedingter Verluste). Zudem wird die Verknappung der Nahrungstiere infolge intensiver Landnutzung für unzureichende Reproduktion verantwortlich gemacht oder als Ursache in Erwägung gezogen. Gerade dies unterstreiche die Notwendigkeit, die Nahrungshabitate des Uhus in die Gebietsmeldung einzubeziehen.
Dieses Dokument kann auch als pdf-Dokument (ca. 57KB) heruntergeladen werden.